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26.06.2020, 11:33 Uhr | Claudio Jupe MdA
Das Grundgesetz Artikel 3 (3) GG
Art. 3 (3) GG
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Robert Habeck, einer der beiden Vorsitzenden der Grünen Partei (und ein
wenig auch ihr philosophischer Vordenker) vertrat die Meinung, angesichts in weiten Teilen der Welt vorhandener Diskriminierungen sollte der Begriff der Rasse in Artikel 3 des Grundgesetzes herausgenommen bzw. ersetzt werden.

Mit diesem, unserem Grundgesetz ist Deutschland, ist unsere Republik genesen und wieder aufgenommen worden in den Kreis der Staaten, die die Menschenrechte anerkennen, achten und pflegen. Auch die führenden Politiker und Repräsentanten in Deutschland haben mit diesem Grundgesetz und seinem Artikel 3 ihren Dienst geleistet für unser Land und seine Bevölkerung im Ganzen. Wir haben also seit 1949, dem Jahr der Entstehung des Grundgesetzes, einen positiven Erfahrungstatbestand und –hintergrund.

In dieser Situation halte ich es für töricht, das Grundgesetz ändern zu wollen und den Artikel 3 des Grundgesetzes, der sich gegen die Benachteiligung eines Menschen wegen seiner Rasse wendet, zu ändern bzw. zu ersetzen. Man fragt sich, welche Geschichte, welche deutsche Geschichte, welche europäische Geschichte Herrn Habeck vermittelt worden ist?

Das Grundgesetz ist das Ergebnis der Befreiung aus zwölf Jahren der Diktatur in Deutschland - einer Diktatur, die sich auf die Ideologie des Nationalsozialismus stützte und diese rigoros und ohne Erbarmen durchsetzte.

Die zwölf Jahre der nationalsozialistischen Herrschaft von 1933 bis 1945 waren im Kern geprägt von einer besonders zu verurteilenden, menschenverachtenden Rassenideologie, die geradezu Kennzeichen der nationalsozialistischen Weltanschauung war. Auch die Ermordung von über 6 Mio. Menschen jüdischen Glaubens erfolgte unstreitig im Namen dieses Rassenwahns.

Vor einem solchen historischen Hintergrund im eigenen Land, in Deutschland, den obigen Vorschlag auf Änderung des Grundgesetzes durch Eliminierung des Rassenbegriffes zu machen, wie es Herr Habeck tut, halte ich für geschichtsvergessen. Mit der Formulierung im Grundgesetz wird gerade jede Ungleichbehandlung aus rassistischen Gründen prinzipiell und entschieden zurückgewiesen und untersagt.

Der von Herrn Habeck gemachte Vorschlag ist daher vollständig zurückzuweisen.

In manchen Äußerungen der Massenmedien wurde Herr Habeck als möglicher Kanzlerkandidat für die Grünen bei den Bundestagswahlen 2020 genannt. Mit dem Vorschlag, das Grundgesetz in Artikel 3 mit der oben dargestellten Zielsetzung zu ändern, disqualifiziert sich Habeck für diese Kandidatenrolle.