Die Aufgaben des Ausschusses reichen von der Landes- und Regionalplanung, der Stadt- und Freiraumplanung, der Stadterneuerung bis hin zur Stadtentwicklung.
Daneben fallen in die Zuständigkeit des Ausschusses alle Politikbereiche, die das Bauen und Wohnen in der Stadt zum Gegenstand haben. So beschließt der Ausschuss Bebauungspläne, soweit sie gesamtstädtische Bedeutung haben; er befasst sich mit umfangreichen Bauvorhaben und deren Konsequenzen für die Anwohner.
Auch das Baugewerbe und die Sanierungsgebiete der Stadt gehören zu seinem Arbeitsgebiet. Im Bereich des Wohnungswesens befasst sich der Ausschuss u.a. mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und den Belangen der Mieterinnen und Mieter.
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin
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