Einigung der Großen Koalition zum Thema Asyl und Migration
Die Bundespolizei nutzt für das Transitverfahren ihre bestehenden Einrichtungen in unmittelbarer Grenznähe, sofern die Personen nicht unmittelbar in die bestehende Unterbringungsmöglichkeit im Transitbereich des Flughafens München gebracht werden und von dort aus in den Erstaufnahmestaat zurückkehren können. Für Familien und besonders schutzwürdige Personen wird es gesonderte Räume in den Unterkünften geben. Wie beim bestehenden Flughafenverfahren reisen die Personen rechtlich nicht nach Deutschland ein. Die Zurückweisung erfolgt innerhalb von 48 Stunden.
Das Vorgehen erfolgt im Rahmen des geltenden Rechts; Gesetzesänderungen sind nicht erforderlich.