Schriftliche Anfrage zum Thema Kriminalitätsentwicklung/Einbruchsdelikte in Berlin

1. Sieht der Senat angesichts der Zunahme der Einbruchsdelikte in Berlin die Aussicht, durch den Einsatz von predictive policing deren Fallzahl zu verringern, um damit die Rechtsgüter der Berlinerinnen und Berliner wirksamer schützen zu können?

2. Sind dem Senat die Erfolgsmeldungen nach Einsatz von predictive policing in der Stadt Zürich bekannt: Rückgang der Einbruchsfallzahl auf den niedrigsten Stand seit 6 Jahren? 

3. Gibt es Kooperationen mit anderen Bundesländern?

4. Haben Datenschutzbeauftragte Vorbehalte angemeldet?

Zu 1.:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Fallzahlen beim Wohnraumeinbruch und der bundesweiten Diskussion um Ansätze, dieses Phänomen zu bekämpfen bzw. zurückzudrängen, müssen grundsätzlich alle Möglichkeiten zur Bekämpfung bzw. Verhinderung dieses Delikts in Betracht gezogen werden. Nicht außer Acht zu lassen ist, dass der Polizei Berlin bereits jetzt Informationssysteme zur Verfügung stehen, mit deren Hilfe sie tagesaktuelle Analysen und Lagebilder erstellen kann.

Die für die vorhersagende Polizeiarbeit entwickelten Softwareprogramme sind ein Hilfsmittel zur zielgerichteten Einsatzsteuerung, deren erfolgreicher Einsatz eng verknüpft bleibt mit einer ausreichenden Personalressource. Vor der Beschaffung einer Prognosesoftware ist mit Blick auf die nicht unerheblichen Kosten neben der Klärung der datenschutzrechtlichen Aspekte eine strikte Kosten-Nutzen-Abwägung vorzunehmen.

Mit dem Ziel, der Zunahme der Eigentumskriminalität entgegenzuwirken, befindet sich die Polizei Berlin in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport derzeit in der Phase der Markterkundung, wobei mit Interesse der Evaluationsbericht des Bayerischen Landeskriminalamtes nach dem dortigen Pilotversuch mit der Prognosesoftware „PRECOBS" (Pre Crime Observation System) erwartet wird.

Zu 2.:
Ja.

Zu 3.:
Bundesländerübergreifende Kooperationen gibt es nicht. Mit dem Land Brandenburg bestehen Kontakte hinsichtlich eines gemeinsamen Vorgehens für den Fall der Entscheidung für die Beschaffung derselben Prognosesoftware. 

Zu 4.:
Bisher ist lediglich bekannt, dass der Bayerische Datenschutzbeauftragte gegen den Einsatz der Prognosesoftware PRECOBS in Bayern keine Bedenken erhoben hat.