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14.03.2020, 10:04 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
Sofortmaßnahmen für das Abgeordnetenhaus
Für das Abgeordnetenhaus von Berlin sind folgende Maßnahmen zum Schutz der im Abgeordnetenhaus tätigen Menschen und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Verfassungsorgans Parlament am 12. Marz 2020 beschlossen worden:

Diese Maßnahmen gelten entweder ab sofort oder ab Montag, den 16.3.2020 bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause am 15.6.2020. Sie können verlängert oder bei einer positiven Entwicklung der Gesamtsituation aufgehoben werden.

Die Maßnahmen werden auf Grundlage der dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses durch die Verfassung übertragenen Rechte erlassen. Über die im Folgenden benannten Punkte wurde am 12.3.2020 zwischen dem Präsidenten, den Vizepräsidentinnen und den Parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen Einvernehmen erzielt.
1. Alle Veranstaltungen des Abgeordnetenhauses werden ab sofort abgesagt.

2. Ab dem 16.3.2020 werden alle Veranstaltungen der Fraktionen mit externen Gästen abgesagt.

3. Alle Besuchergruppen (auch die von MdA) werden abgesagt. Es finden keine Führungen mehr statt.

4. Ab dem 16.3.2020 dürfen keine externen Besucher das Gebäude des Abghs betreten.

Ausnahme: Einzelne Besucher der Fraktionen, die durch einen Fraktionsvorsitzenden oder einen Parlamentarischen Geschäftsführer legitimiert werden und deren Zugangsberechtigung durch die oben benannten Repräsentanten der Parlamentsverwaltung mitgeteilt wurde.
Hinweis: Dasselbe gilt für den Präsidenten, die Vizepräsidentinnen und den Direktor.

Anmerkung: Angemeldete Lieferanten, Handwerker, etc. sind hiervon ausgenommen.

Protokollnotiz: Senatoren, Staatssekretäre, Bezirksbürgermeister, Bezirksstadträte und Mitarbeitende der Berliner Verwaltung gelten nicht als Externe. Hinsichtlich der Mitarbeitenden der Berliner Verwaltung wird eine Definition zur Einschränkung des Personenkreises ausgearbeitet. Bis auf Weiteres gilt: Zugang dann, wenn es hierfür einen dienstlichen Grund gibt (z.B. Begleitung von Senatsmitgliedern zu Ausschusssitzungen oder Mitarbeitende des Regierenden Bürgermeisters, der hier eigene Räume hat).

5. Bei zugelassene Besucherinnen und Besucher ohne Dienstausweis, die keine offensich bekannten Persönlichkeiten sind (z.B. Ministerninnen, Minister) wird die Identität festgestellt. Notiert werden: Name, Vorname, Anschrift, Erreichbarkeit (E-Mail und/oder Telefon) sowie der Name der besuchten Person. Hierdurch soll eine ggf. erforderliche Rekonstruktion von Infektionswegen ermöglicht werden.

6. Journalistinnen und Journalisten sowie notwendige Mitarbeitende der Medien dürfen nach Akkreditierung (soweit nicht bereits vorhanden) in der Pressestelle das Haus betreten und über die Plenar- und Ausschusssitzungen berichten. Notiert werden: Name, Vorname, Anschrift, Erreichbarkeit (E-Mail und/oder Telefon) sowie der Name der besuchten Person. Hierdurch soll eine ggf. erforderliche Rekonstruktion von Infektionswegen ermöglicht werden.

7. Ab dem 16.3.2020 tagen das Plenum und die Ausschüsse ohne Zuschauer. Die Öffentlichkeit wird durch die Medienberichterstattung und durch die Journalisten hergestellt. Die Plenarsitzung kann über den Livestream und die Liveübertragung durch Alex-TV verfolgt werden.

8. Der am 17.3.2020 tagenden Ältestenrat wird eine Empfehlung für das Plenum beraten, um die Ausschusssitzungen zu minimieren. Die Verabredung des sog. Pairings wird für die Ausschüsse empfohlen.

9. Die Untersuchungsausschüsse sollen nicht länger als sechs Stunden tagen und auf die Durchführung von Pressekonferenzen verzichten. Presse und Medien mögen bei Bedarf elektronisch unterrichtet werden.

10. Alle Ausschussreisen werden abgesagt.

11. Mitarbeitende der MdA dürfen ab dem 16.3.2020 das Haus nicht betreten. Die Arbeitsleistung soll entweder im Wahlkreisbüro oder in häuslicher Arbeit oder an einem anderen Ort erbracht werden.

12. Während der Plenarsitzungen dürfen keine externen Gäste in das Casino geladen werden.

13. Die Kantine ist für externe Gäste geschlossen.

14. Plenarsitzungen werden derart organisiert, dass die Ansteckungsgefahr reduziert wird.

a) Mehr Sitzplätze
b) Keine namentlichen Abstimmungen
c) Im Falle von geheimen Abstimmungen: Entzerrung des Ablaufs
d) Dem Ältestenrat wird empfohlen, über Vorgaben hinsichtlich eines Pairings für die Plenarsitzung und ggf. über weitere Maßnahmen zu beraten, damit nicht alle MdA an einer Plenarsitzung teilnehmen müssen.

15. Es werden die technischen Voraussetzungen für die Durchführung von Telefon- und Videokonferenzen geschaffen. Dies wäre eine Option für: Präsidium, Ältestenrat, PGF-Runde.

16. Der Präsident, die Vizepräsidentinnen, die Parlamentarischen Geschäftsführer und der Direktor bilden ab sofort den Krisenstab Pandemie des Abgeordnetenhauses.