Hintergrund
  • Teaser
Auf Kontrastseite umschalten Schrift vergrößern Schrift verkleinern
11.12.2019, 18:50 Uhr | Taube
CDU-Anträge gegen politisch motivierte Gewalt

Das rechtsstaatliche Prinzip und die freie Gesellschaft sind der Verachtung und den Angriffen durch militante Extremisten verschiedenster Couleur ausgesetzt. Ständige Angriffe auf Polizisten in Berlin sind hinlänglich bekannt, auch Attacken auf die Büros von Politkern aller Parteien nehmen seit Jahren zu. Doch Gewalt darf und kann kein überhaupt Mittel der politischen Diskussion sein. Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhause stellte darum im November 2019 dem Plenum einen Antrag „Resolution gegen Gewalt“ zur Direktabstimmung.

Mit diesem Antrag hätte das Abgeordnetenhaus ein Zeichen gesetzt und jede extremistische Gewalt in Berlin verurteilt, egal ob diese Gewalt von Rechts- oder Links- oder sonstigen Extremisten ausgeht. Ausdrücklich heißt es außerdem darin „Das Abgeordnetenhaus von Berlin macht auch keinen Unterschied, gegen wen sich extremistische Gewalt richtet.“.

Viel zu häufig findet sich in den sozialen Medien die Absurdität, dass Personen, die rechte Gewalt verurteilen, sogleich automatisch vorgeworfen wird, sie würden linke Gewalt bagatellisieren - oder umgekehrt.

Bereits im Juni 2017 reichte die CDU-Fraktion einen detailliert ausgearbeiteten Antrag „Aktionsplan gegen linke Gewalt“ ein. Das Konzept sieht konkrete Maßnahmen zur Prävention, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung vor. Es sollte u.a. die Effizienz von Aussteigerprogrammen für Linksextremisten geprüft,  das Phänomen des Linksextremismus in den Lehrplänen der Schulen mit aufgenommen und durch gesonderte Zuständigkeiten die Strafverfolgung beschleunigt werden.

Im derzeitigen Koalitionsvertrag hingegen wird Linksextremismus gar nicht einmal erwähnt.

Diese beiden Anträge wurden am 28.11.19 bedauerlicherweise im Plenum mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün abgelehnt.