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13.03.2019, 09:50 Uhr
Rot-rot-grün gegen konsequente Umsetzung von Abschiebungen in Berlin

Der bereits am 29.11.2016 eingebrachte Antrag der CDU-Fraktion "Abschiebungen weiter konsequent durchführen" wurde enttäuschenderweise am 07.03.2019 im Abgeordnetenhaus zu Berlin mit den Stimmen der rot-rot-grünen Regierung abgelehnt.

Der Antrag im vollen Wortlaut:

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, Ausländer ohne Bleiberecht umgehend und unter Hinzuziehung aller zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Rückführungsinstrumentarien - einschließlich Abschiebungshaft (§ 62a AufenthG) und Abschiebegewahrsam (§ 62b AufenthG) - konsequent in deren Herkunftsstaaten oder sichere Drittstaaten zurückzuführen. Bundesrechtliche Vorschriften zur Aufenthaltsbeendigung sind durch den landesrechtlichen Vollzug strikt und konsequent anzuwenden. Der Senat soll seinen Einfluss in der Härtefallkommission entsprechend bestehender Regelungen und bisher praktizierter Entscheidungen geltend machen. Hier darf kein Abschiebestopp durch die Hintertür vollzogen werden.

Des Weiteren fordern wir den Senat auf, in Fällen von Identitätsverschleierung durch Ausländer keine Duldungen anzuordnen, erteilte Duldungen zurückzunehmen und keine Erwerbstätigkeit zu erlauben. Auch soll geprüft werden, ob in diesen Fällen das Asylverfahren sofort beendet werden kann. Ausländern, die Straftaten begangen haben, ist kein Aufenthaltsrecht zu erteilen und sie sind sodann konsequent abzuschieben.

Der Senat soll sich auf Bundesebene für eine Erweiterung der Haftgründe für die Abschiebungshaft einsetzen, soweit keine unverschuldeten Ausreisehindernisse vorliegen.

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert zu prüfen, ob der am Flughafen BER fertiggestellte Abschiebegewahrsam nach dem Beispiel Hamburgs bereits jetzt für den Flughafen Schönefeld genutzt werden kann.

Begründung:

Berlin hat im Jahr 2015 rund 55.000 Flüchtlinge aufgenommen. Dabei haben Senatsverwaltung und Stadtgesellschaft eine unvergleichliche Herkulesaufgabe gestemmt. Aber nicht jeder, der zu uns kommt, hat auch das Recht hier zu bleiben. Daher ist es für diejenigen, die in Deutschland und Berlin bleiben dürfen gerecht und notwendig, dass Ausländer ohne Bleiberecht konsequent abgeschoben werden. Denn unsere Kapazitäten für eine zielgerichtete und möglichst schnelle Integration der Menschen, die bei uns eine Bleibeperspektive haben, sind begrenzt. Berlin hat in den letzten Monaten bewiesen, dass es viel für Schutzsuchende leisten kann und will. Diese Leistungskapazitäten und die Aufnahmebereitschaft der Stadtgesellschaft dürfen dabei nicht dauerhaft überstrapaziert werden. Berlin muss außerdem seinen bundesweiten sowie europäischen Pflichten und Aufgaben nachkommen, damit Migration in richtige Bahnen gelenkt werden kann. Der Senat muss sich seiner besonderen Verantwortung an dieser Stelle bewusst sein und darf sich nicht zu einem Vollzugshelfer illegaler und men-schenverachtender Schlepperbanden machen lassen.

Unter Führung der CDU hat die Senatsverwaltung für Inneres konsequent daran gearbeitet, die Zahlen der Abschiebungen zu erhöhen. Bis Ende Oktober 2016 wurden insgesamt 1.748 ausreisepflichtige Personen abgeschoben. Gleichzeitig sind auch die freiwilligen Ausreisen auf 7.100 gestiegen. Dies ist erfreulich, sollte aber nicht zu dem Trugschluss führen, dass jeder Flüchtling ohne Bleibeperspektive durch eine Rückkehrberatung von einer Ausreise überzeugt werden kann. Denn nur eine konsequente Abschiebepraxis fördert die Bereitschaft einer freiwilligen Ausreise. Es gilt ein Nebeneinander von Unterstützung der freiwilligen Ausreise und Durchsetzung der Ausreisepflicht bei unrechtmäßigem Aufenthalt. Das sind wir unserer Stadt und den anerkannt schutzbedürftigen Flüchtlingen schuldig!

Für die Aufnahme und weitere Integration von Migranten ist die Sicherstellung der Identität oberste Voraussetzung. Sie dient nicht zuletzt dazu, mögliche Sicherheitsrisiken auf ein Minimum zu reduzieren. Daher ist es ein großes und nicht hinnehmbares Problem, dass Flüchtlinge in vielen Fällen ihre Pässe wegwerfen, falsche Angaben zu ihrer Identität machen, bei der Passbeschaffung keine Unterstützung leisten und sich damit einer rechtmäßigen Abschiebung entziehen.

Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat wird nachhaltig erschüttert, wenn die bestehenden rechtlichen Maßnahmen nicht angewendet und fehlende Instrumente nicht nachgebessert werden. Nur so können wir auch zukünftig Schutzsuchenden gerecht werden, die vor Krieg und Verfolgung bei uns unterkommen wollen.

Am noch nicht eröffneten Flughafen BER ist bereits ein Abschiebegewahrsam bezugsfertig und sollte ab sofort für den Flughafen Schönefeld nutzbar sein.