Hintergrund
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18.03.2020, 15:39 Uhr | Claudio Jupe MdA
Zur aktuellen Lage
Coronavirus
Liebe Freunde und Mitstreiter,

zunächst seid herzlich gegrüßt - auch vor dem Hintergrund der teilweise krisenhaften Entwicklung in Sachen Coronavirus.

Ich möchte Euch einiges mitteilen zum gegenwärtigen und zum zukünftigen Verlauf des Geschehens, wobei ich es ausdrücklich unterlassen will, sehr starke Besorgnisse, die mir gegenüber geäußert wurden, aber auch Nachrichten, die die crisis als solche bestreiten, im Einzelnen zu bewerten oder überhaupt darauf einzugehen.

Die öffentliche Gewalt ist der Exekutive übertragen, die von gewählten Abgeordneten in einem Parlament kontrolliert und begleitet wird. Zur Bewältigung der gegenwärtigen und zukünftigen Situation ist also abzustellen auf das Vorgehen der Exekutive (Regierung, Ministerien, Verwaltung, etc.) und auf das begleitende, kontrollierende und initiierende Parlament.

Insofern ist mein heutiger Beitrag an Euch eine dieses begleitende
Maßnahme.

Dass die vorhandene gesundheitlich bedenkliche Situation / Krise uns hier in Berlin erreicht hat, wird auch dadurch deutlich, dass die Fraktionssitzung meiner Partei, der CDU, gestern in Form einer Telefonkonferenz stattfand. Allen Möglichkeiten und Gefahren einer Ansteckung sollte damit vorgebeugt werden.

Im Ergebnis muss ich Euch berichten, dass die laufenden Ausschüsse in den nächsten Wochen (mindestens bis zum Schluss der Osterferien in Berlin, ev. bis Ende April 2020) wohl nicht mehr in der gewohnten Form als persönliche Zusammenkunft im Abgeordnetenhaus abgehalten werden, sondern nur ein Teil der Ausschüsse (der die Haushaltsmittel bewilligende Hauptausschuss, der Rechtsausschuss, ein oder zwei andere Fachausschüsse sowie zusätzlich der Ältestenrat, der für die Absprache und Koordination zwischen den Teilen des Parlaments zuständig ist) in der gewohnten Form, allerdings unter Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen, tagen wird.

In der Parlamentssitzung am Donnerstag, den 19.03.2020 wird der Regierende Bürgermeister eine Regierungserklärung abgeben, die sich voraussichtlich mit der causa Coronavirus befassen wird. Es wird sich eine Aussprache mit Stellungnahmen der einzelnen Parteien anschließen.

Zu diesem Thema liegt mir ein formulierter Mehrparteienantrag vor, der die Ergänzung der Verfassung von Berlin durch einen Artikel 44 a und einen weiteren Artikel vorsieht. Darin soll auf Notstände, Unglücksfälle, Naturkatastrophen, Epidemien und ähnliches Bezug genommen werden und auf Situationen, die als Notstand oder Notlagen zu bezeichnen sind. Für diese Fälle soll ein „Notparlament“ die Rechte des Abgeordnetenhauses von Berlin wahrnehmen, was in einzelnen Absätzen noch weiter ausgeführt wird.

In diesem Zusammenhang komme ich auch auf die Zeitläufte zu sprechen: Wer aufmerksam die Nachrichten im Fernsehen, am Radio und in der Presse verfolgt, dem wird nicht entgangen sein, dass die Fußballeuropameisterschaft, die für Juni / Juli 2020 geplant war, um ein Jahr verschoben worden ist. Dies ist ein Hinweis darauf, dass mit einer Bewältigungsphase der gesundheitlichen Krisensituation bis in den Sommer 2020 zu rechnen sein wird. Insoweit sind auch jetzige Maßnahmen wie die oben erwähnte Verfassungsergänzung einzuordnen.

Meine Partei, die CDU, wird darüber hinaus – nach dem gestrigen Stand unserer Verabredungen innerhalb der Fraktion – noch einen Beschluss über folgende Maßnahmen herbeizuführen versuchen:

  • Beschränkung des sozialen Lebens in Berlin, insbesondere dadurch, dass Veranstaltungen mit mehr als fünf Teilnehmenden in der Hauptstadt nicht stattfinden sollen.
  • Einrichtungen, die nicht der unmittelbaren Daseinsvorsorge dienen,werden geschlossen (Spielplätze!).
  • Alle Maßnahmen sollen mit sofortiger Wirkung gelten, (was auch innerhalb der Partei streitig ist)!
  • Einrichtung von Corona-Test-Zentren in den Bezirken Berlins.
  • Diverse andere Maßnahmen z. B. Krisenfalleinrichtungen, Beteiligung von privaten Institutionen, Katastrophenfallszenario, etc.

So sehr uns – und zwar jeden Einzelnen – die Maßnahmen stark einschränken, so sehr ist aber darauf hinzuweisen, dass der Staat und damit auch der Teilstaat und die öffentliche Verwaltung Verantwortung trägt für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger.

Ich will noch darauf hinweisen, dass die Landesregierung seit dem 14.03.2020 eine Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Virus (Coronavirus) getroffen hat, worüber bereits in den Nachrichtensendungen und in der Presse berichtet worden ist. Danach gilt bereits bisher, dass Veranstaltungen aller Art und Ansammlungen mit mehr als fünfzig Teilnehmern nicht stattfinden dürfen. Soweit öffentliche Veranstaltungen mit weniger als fünfzig Teilnehmern stattfinden, sind die Teilnehmer in einer Anwesenheitsliste mit den jeweiligen Personendaten zu erfassen.

Für Gasstätten gilt, dass ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m zwischen den Gästeplätzen einzuhalten ist. Dies gilt auch für Stehplätze in Einrichtungen wie z. B. Badeanstalten. In Sportstätten und Sportbetriebsstätten ist die Ausübung des Sportbetriebes untersagt. In der mir vorliegenden Verordnung heißt es ferner zum Bereich Schule:

„Öffentliche Schulen und Schulen freier Trägerschaft einschließlich der Einrichtung des zweiten Bildungsweges im Sinne des Schulgesetzes vom …, das zuletzt geändert worden ist …, sowie Tageseinrichtungen im Sinne des Kindertagesstättenförderungsgesetzes vom 23.06.2005 … dürfen vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 nicht für den Lehr- und Betreuungsbetrieb geöffnet werden. Notbetreuungen sind möglich in bestimmten Einrichtungen.“

Die genannte Verordnung trat am 16.03.2020, also mit Beginn dieser laufenden Woche in Kraft.

Seid alle herzlichst gegrüßt und bleibt gesund!