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09.01.2020, 16:24 Uhr | CDU Berlin
Zehn-Punkte-Plan zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in den Berliner Bezirken

Das bezahlbare Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Die Mieten in Berlin werden sich in der wachsenden Stadt Berlin langfristig nur dann stabil entwickeln können, wenn wir der wachsenden Wohnraumnachfrage ein entsprechend wachsendes Wohnraumangebot entgegensetzen. Der Neubau ist und bleibt die beste Mietpreisbremse. Die Berliner CDU fordert den rot-rot-grünen Senat zur Umsetzung der folgenden zehn Punkte auf, um den Bau neuer Wohnungen in den Bezirken nachhaltig zu beschleunigen.

1. Bessere personelle Ausstattung der Stadtentwicklungsämter und der beteiligten Fachämter in den Bezirken. Pro Bezirk sollten in einem ersten Schritt zehn neue Stellen geschaffen werden.

2.Schaffung eines Servicezentrums für den Wohnungsbauauf Senatsebene. Ziel muss es sein, Prozesse umfassend zu beschleunigen.

3.Stärkung der bestehenden Clearingstelle auf Senatsebene zur Klärung von Konflikten zwischen Landesstellen, insbesondere durch Einbindung der Bezirke. So kann eine bessere Abstimmung des Landes bei Stellungnahmen in der Trägerbeteiligung sichergestellt werden. Der Senat muss seine rechtlichen Möglichkeiten zur Entscheidung zeitnah nutzen.

4. Landesbauordnung entrümpeln: Bürokratie und Bauhemmnisse müssen abgebaut werden. Es geht darum, Baubremsen zu lösen. Insbesondere muss der Dachgeschossausbau nachhaltig erleichtert werden. Bürgerbeteiligung ist so zu organisieren, dass Planungsverfahren und Baubeginn nicht verzögert werden.

5. Neubau-TÜV: Der Senat muss alle Gesetze und Verordnungen auf die Auswirkungen für einen beschleunigten Wohnungsbau überprüfen. 6.Übergeordnete Bauleitplanung und die Aufstellung von Bebauungsplänen beschleunigen, damit mehr, schneller und kostengünstiger gebaut werden kann.

7.Kürzere Prüfzeiträume der Rechtskontrolle durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Zudem sollte die Planreifeerklärungen für Bauvorhaben innerhalb eines Bebauungsplanentwurfes in unproblematischen Fällen ausnahmsweise bereits nach der Trägerbeteiligung erteilt werden.

8. Das vereinfachte, beschleunigte Verfahren zur Überplanung von Außenbereichsflächen nach § 13b BauGB muss in Berlin endlich stärker zur Anwendung gelangen. Gleiches gilt für die Nutzung von Außenbereichssatzungen nach § 35 VI BauGB. Dies ermöglicht die zeitnahe Schaffung von Baurecht am Rand bestehender Siedlungen.

9. Möglichkeiten des Bauens nach § 34 BauGB voll ausschöpfen. Dies ermöglicht Flexibilität und schnellere Verfahren, um auf die sich verändernden Wohnbedürfnisse zu reagieren.

10.Partielle Obsoleterklärung für bestehendes Baurechtdurch die Senatsverwaltung. Dies betrifft ausgewählte Fälle, in denen die tatsächliche bauliche Nutzung im Plangebiet aus historischen Gründen nicht mehr dem formell weiterhin gültigen Baunutzungsplan entspricht und Festsetzungen funktionslos geworden sind. Hier soll anstelle eines aufwändigen Planänderungsverfahrens eine Wohnbebauung nach § 34 BauGB ermöglicht werden.