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12.11.2019, 13:22 Uhr | CDU Fraktion Berlin
Diätenerhöhung, ABER...

Die Diätenerhöhung der Berliner Abgeordneten sorgt aktuell für eine Menge Diskussionen. Jedoch werden nicht nur die Diäten angepasst, sondern neben einigen anderen wichtigen Dingen, auch die Arbeitszeiten unserer Parlamentarier. Eine kurze Übersicht finden Sie hier:

1. Längere Plenar- und Ausschusssitzungen für schnellere Entscheidungen und aktuellere Debatten
[§§ 25, 26, 56 GO]

 

  • Dauer der Ausschüsse zukünftig mind. 3 Stunden
  • Erhöhung der Anzahl der Plenar- und Ausschusssitzungen ab 2021
  • Dauer der Parlamentssitzungen in Zukunft bis 22 Uhr

 

 

 

2. Mehr Transparenz
[§ 5a LAbgG]

 

  • Weitreichende Transparenzregelungen: Offenlegung der sonstigen Einkünfte und Veröffentlichung des Bruttojahreseinkommens in 5 Stufen

 

 

 

3. Anpassung der Diäten
[§§ 6, 8 LAbgG]

 

  • Abgeordnete erhalten künftig 6.250€ Diäten (keine Veränderung bei Pauschalen für Mitarbeiter und Büros)
  • Die Diäten bleiben unterhalb des Durchschnitts der Länderparlamente (6.755€)
  • Erhöhung des Bußgelds bei Fehlzeiten: 100€ bei Vollsitzung, 50€ bei Ausschusssitzung
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigung für BVV-Verordnete auf 937€ pro Monat (bislang 600€)

 

 

 

4. Bessere Vereinbarkeit von Familie und Mandat
[§§ 3, 25 GO]

  • Ende von Ausschusssitzungen soll spät. um 17 Uhr erfolgen
  • Bei außergewöhnlichem Betreuungsaufwand (Kinder, Pflege von Angehörigen) Befreiung von Anwesenheitspflicht für bis zu 6 Monate möglich

 

 

 

5. Teilzeitparlament bleibt bestehen
[§ 26 LAbgG]

  • Die Möglichkeit der Berufsausübung neben dem Mandat bleibt bestehen
  • Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Abgeordnetenhauses

 

 

 

6. Keine Verkleinerung des Parlaments

  • Gemessen an der Zahl der Einwohner Berlins bewegt sich die Zahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses im Mittelfeld der Landesparlamente

 

 

 

7. Altersversorgung
[§ 15 LAbgG]

  • Bisheriges Versorgungsrecht wird nicht nach oben angepasst
  • Neue Versorgungsalternative als Option

 

 

 

8. Gültigkeit des Gesetzes

  • Reform soll ab 1.1.2020 gelten
  • Transparenzregeln gelten wegen Steuererklärungen/-bescheiden ab 1.10.2020