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15.05.2019, 11:26 Uhr | Taube
Claudio Jupe antwortet auf übereifrigen Aktionismus der AfD-Fraktion

Zum 26.04.2019 stellte die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus zu Berlin den Antrag das „Bonn-Berlin-Gesetz“ vom 26.04.1994 so zu ändern, dass der Komplettumzug der Ministerien von Bonn nach Berlin innerhalb der nächsten 5 Jahre vollendet wird. Doch wie Herr Jupe in seiner Antwortrede im Abgeordnetenhaus beleuchtete, lässt der Antrag maßgebliche Fakten außer Acht.

Claudio Jupe erklärte u.a.:„Das Thema ist […] bereits im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Bundesregierung abgehandelt worden: Um die restlichen Bundesministerien von Bonn nach Berlin zu verlegen und um Bonn dafür einen Ausgleich zu verschaffen ist seinerzeit die Ergänzung des […] Gesetzes vereinbart worden.“

Hinzufügend wies Herr Jupe auch daraufhin, dass die Zuständigkeit des Berlin/Bonn-Gesetzes weder beim Berliner Abgeordnetenhaus noch beim Bundesrat liegt, sondern eindeutig beim Bundestag. Und während der AfD-Antrag nur die Infrastruktur Berlins im Blick hat, betonen sowohl das Berlin/Bonn-Gesetz wie auch der jetzige Koalitionsvertrag die gesamtstaatliche Verantwortung in diesem Kontext.

Desweiteren benennt das Berlin/Bonn-Gesetz in §1 ausdrücklich als seinen Zweck „die Wahrnehmung von Regierungstätigkeiten in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn zu sichern und einen Ausgleich für die Region Bonn zu gewährleisten.“.