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01.10.2017, 23:32 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
Umsetzung des Volksentscheids „Berlin braucht Tegel“ Bürgervotum ernst nehmen - Zeit zum Handeln!
Antrag der Fraktion der FDP und der Fraktion der CDU
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Flughafen Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ ergänzt und entlastet den geplanten Flughafen Berlin-Brandenburg „Willy Brandt“ (BER). Der Berliner Senat wird aufgefordert, sofort die Schließungsabsichten aufzugeben und alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um den unbefristeten Fortbetrieb des Flughafens Tegel als Verkehrsflughafen zu sichern!
Knapp eine Million Berlinerinnen und Berliner stimmten am 24. September 2017 für einen Weiterbetrieb des Flughafens Tegel. Auch künftig soll TXL ergänzend zum Großflughafen BER unverzichtbarer Bestandteil einer funktionierenden Metropolregion sein und wird zur funktionierenden Stadt beitragen.
Der Senat wird deshalb aufgefordert, insbesondere die folgenden Schritte umgehend einleiten:

1. Einleitung des Verfahrens zum Widerruf des Widerrufs der Betriebsgenehmigung

Der Senat ist aufgefordert, als ersten Schritt zur Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids vom 24. September 2017 den in alleiniger Verantwortung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erlassenen „Bescheid über den Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tegel“ vom 29. Juli 2004, zugestellt am 09. August 2004, von Amts wegen zu widerrufen.

2. Änderung der Gemeinsamen Landesplanung mit dem Land Brandenburg

Der Senat ist aufgefordert, die Regierung des Landes Brandenburg unverzüglich und umfassend über den beabsichtigten Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu informieren. Die Ergebnisse im Rahmen einer geplanten gemeinsamen Klausurtagung sind dabei für das Abgeordnetenhaus und seine Mitglieder zu dokumentieren und vor dem Hintergrund des erfolgreichen Volksentscheides einzuordnen.

Gleichzeitig sind der brandenburgischen Landesregierung im Rahmen der Gemeinsamen Landesplanung die zur Umsetzung des Volksentscheids erforderlichen Änderungen, insbesondere des Landesentwicklungsprogramms (LEPro) und des Gemeinsamen Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung (LEP FS), vorzuschlagen. Dies betrifft vor allem die anzustrebende Änderung des bisherigen Ziels der Raumordnung, den internationalen sowie nationalen Luftverkehr der Länder Berlin und Brandenburg allein am Standort Schönefeld (Landkreis Dahme-Spreewald) zu konzentrieren.

3. Einleitung des Verfahrens zum Widerruf der Aufhebung der Planfeststellung des Flughafens Tegel

Die Vorbereitungen für die Einleitung des Verfahrens zum Widerruf bzw. zur Änderung der Aufhebung der Planfeststellung sind sofort aufzunehmen. Bei der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) ist dafür eine entsprechende Antragstellung zu erwirken.
Alle Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind frühzeitig und umfassend über das Vorhaben zu informieren.

4. Lärmschutzmaßnahmen umgehend auf den Weg bringen

Im Zuge eines beabsichtigten Weiterbetriebs des Flughafens Tegel nach einer Eröffnung des BER sind die zwingend erforderlichen neuen Lärmschutzbereiche für den Flughafen Tegel vom Senat auszuweisen. Begleitend zum Auslaufen der Übergangsregelung 2019 („Lex Tegel“ ) ist eine rechtzeitige Realisierung der Lärmschutzmaßnahmen zum Wohle betroffener Anwohnerinnen und Anwohner zu gewährleisten.

Der Senat ist demzufolge aufgefordert, die erforderliche Vorsorge im Landeshaushalt unverzüglich mit dem Abgeordnetenhaus zu koordinieren und bereitzustellen.

5. Alternativen zum bisherigen Nachnutzungskonzept identifizieren und umsetzen

Der Senat ist aufgefordert, schnellstmöglich Alternativflächen für das ursprünglich geplante Nachnutzungskonzept des Flughafengeländes in Tegel (Wohnraum, Gewerbeflächen, Wissenschafts- und Forschungsareal) zu identifizieren und zu aktivieren. Zugleich sollen durch die Regierungskoalition bislang abgelehnte Entwicklungspotenziale im Stadtgebiet (u.a. die Elisabeth-Aue) in das Gesamtnutzungspotential des Landes mit aufgenommen werden. Für die Beuth Hochschule für Technik Berlin soll schnellstmöglich ein qualifizierter Standort für ein Neubauvorhaben identifiziert werden sowie der Neubau geplant und umgesetzt werden.

Bestehende Verträge mit der Tegel Projekt GmbH sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, da deren ursprünglicher Arbeitsauftrag durch den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel gegenstandslos geworden ist. Es gilt zudem zu überprüfen, welche Konzeptideen des Nachnutzungskonzepts „Urban Tech Republic“ für die alternativen Standorte adaptiert werden können.

6. Verbesserung der Verkehrsanbindung


In Zusammenhang mit dem Weiterbetrieb des Flughafens Tegel wird der Senat aufgefordert, diesen zügig an das U-Bahn-Netz anzubinden.

Um Engpässe bereits im Vorfeld zu vermeiden, ist ebenso die verkehrliche Anbindung des BER zu verbessern. Dazu gehört die beschleunigte Fertigstellung der geplanten Schienenanbindungen und eine Erhöhung des Taktes der S-Bahn- und Regionalbahn-Anbindungen. Die Verlängerung der U-Bahn-Linie U7 zum BER ist vorzubereiten.

Zusätzlich ist zu prüfen, wie die Anbindung des BER auf der Straße verbessert werden kann, beispielsweise durch mögliche zusätzliche Straßenverbindungen. Auch ist dafür zu sorgen, dass für den BER ausreichende Parkmöglichkeiten vorgehalten werden. Dabei sind auch Park&Ride-Lösungen zu betrachten.

7. Erarbeitung eines ganzheitlichen Flughafenkonzepts für die Metropolregion Berlin-Brandenburg

Angesichts der zukünftigen Herausforderungen des Luftverkehrsstandortes Berlin haben die Vertreter des Landes Berlin in der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft alle Mitgesellschafter mit sofortiger Wirkung zu informieren, dass der Senat vom bestehenden Single-Airport-Konzept abweicht, da dieses dem erkennbaren Kapazitätsengpass am BER nicht gerecht wird.

Die Flughafengesellschaft ist durch den Senat aufzufordern, ein umfassendes Flughafenkonzept für die Metropolregion Berlin-Brandenburg unter Berücksichtigung der regulären Kapazitätspotentiale eines Flughafens Tegel zu entwickeln. Im Rahmen dieses Flughafenkonzepts sollen auch die Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Anwohner des Flughafens Tegel und des BER konkretisiert werden.

Jegliche künftige Nutzung des Flughafens Tegel ist dabei so zu konzipieren, dass die Entwicklungsperspektive für den BER nicht beeinträchtigt, sondern ergänzt wird. Um die Potentiale des gesamten Luftverkehrsstandortes in der Hauptstadtregion nutzen zu können, soll geprüft werden, wie das Flughafenumfeld an beiden Standorten qualifiziert und nachhaltig für Anwohner und Naturlandschaft weiterentwickelt werden kann.

Schließlich soll das Flughafenkonzept auch die zu erwartenden Entwicklungen und Innovationen im Flugzeugbau berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf neue Antriebstechnologien wie Elektromobilität bzw. Hybridantriebe im Luftverkehr, die einen emissionsarmen Luftverkehr ermöglichen werden.

Begründung:

Mit dem Volksentscheid vom 24.09.2017 hat sich die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner für die Offenhaltung des Flughafens Tegel ausgesprochen. In den ersten Tagen nach dem Volksentscheid hat der Senat deutlich gezeigt, dass er nicht bereit ist, schnell und entschlossen zu handeln und sich das Anliegen der Berlinerinnen und Berliner zu eigen zu machen. Daher ist es unausweichlich, ihm Handlungsaufträge zur Hand zu geben, um die Schließung des Flughafens Tegel zu verhindern.