Hintergrund
  • Teaser
Auf Kontrastseite umschalten Schrift vergrößern Schrift verkleinern
Sonderausschuss - bis 2016
Der Sonderausschuss „Wasserverträge“ ist am 1. Dezember 2011 vom Abgeordnetenhaus von Berlin mit der Aufgabe eingesetzt worden, die Umsetzung des „Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom 4. März 2011“ zu begleiten. Dieses Gesetz beruht auf einem Volksentscheid nach Art. 63 der Verfassung von Berlin.

Der Ausschuss hat seine Arbeit mit seiner konstituierenden Sitzung am 6. Januar 2012 aufgenommen. Im Mittelpunkt der Arbeit des Ausschusses stand die Prüfung der Verträge, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind. Diese Verträge bedürfen nach dem Wortlaut des Gesetzes einer eingehenden Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen.

Der Sonderausschuss hat im Verlauf seiner einjährigen Arbeit in insgesamt 16 öffentlichen Sitzungen Sachverständige aus den Bereichen der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Behörden angehört sowie die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative, auf die der Volksentscheid zurückzuführen ist. Mit der Vorlage seines Berichts (Drucksache 17/0750) im Dezember 2012, in dem der Ausschuss die Ergebnisse seiner Prüfung zusammengefasst hat, hat der Ausschuss seine Arbeit abgeschlossen.  Das Abgeordnetenhaus hat den Bericht des Sonderausschusses in seiner 25. Plenarsitzung am 17. Januar 2013 beraten und zur Kenntnis genommen.

Den Abschlussbericht können Sie >> hier << downloaden!

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin